Sitzung: 17.11.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Von den Abstandsflächen und Brandschutzvorschriften werden Abweichungen gestattet. Die Giebelwand muss zur westlichen Grundstücksgrenze einen Mindestabstand von 2,50 m einhalten.
3. Dem westlich gelegenen Nachbarn ist ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.