Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Von den Abstandsflächen und Brandschutzvorschriften werden Abweichungen gestattet. Die Giebelwand muss zur westlichen Grundstücksgrenze einen Mindestabstand von 2,50 m einhalten.

 

3.     Dem westlich gelegenen Nachbarn ist ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.