Sitzung: 18.07.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das beantragte Vorhaben wird vorbehaltlich
der Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes und unter Einhaltung der Auflagen
des Stadtbauamtes und der Immissionsauflagen genehmigt.
2. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist noch
ein Höhennivellement nachzureichen.
3. Wegen der Überbauung von zwei verschiedenen
Flurnummern ist eine grundbuchrechtliche Klärung erforderlich
(Grundstücksverschmelzung bzw. Vereinigung der beiden Flurnummern).