Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das beantragte Vorhaben wird vorbehaltlich der Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes und unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes und der Immissionsauflagen genehmigt.

 

2.     Vor Erteilung der Baugenehmigung ist noch ein Höhennivellement nachzureichen.

 

3.     Wegen der Überbauung von zwei verschiedenen Flurnummern ist eine grundbuchrechtliche Klärung erforderlich (Grundstücksverschmelzung bzw. Vereinigung der beiden Flurnummern).