Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.

 

2.     Bezüglich der geringfügigen Nichteinhaltung der vollständigen Abstandsfläche nach Westen wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO gestattet, da es sich um ein transparentes Bauwerk handelt und nur eine Wandhöhe von 2,90 m aufweist. Ein Nebengebäude mit 3 m Wandhöhe könnte sogar direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden.