Sitzung: 18.07.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des
Stadtbauamtes genehmigt.
2. Bezüglich der geringfügigen Nichteinhaltung der vollständigen
Abstandsfläche nach Westen wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO
gestattet, da es sich um ein transparentes Bauwerk handelt und nur eine
Wandhöhe von 2,90 m aufweist. Ein Nebengebäude mit 3 m Wandhöhe könnte sogar
direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden.