Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.

 

2.     Vor Erteilung der Baugenehmigung ist ein Ablösevertrag mit der Stadt Traunstein zu schließen.
Die Ablösesumme ist durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft zu sichern.