Sitzung: 18.07.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das beantragte Vorhaben wird unter
Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.
2. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist ein
Ablösevertrag mit der Stadt
Die Ablösesumme ist durch eine unbefristete, selbstschuldnerische
Bankbürgschaft zu sichern.