Sitzung: 19.01.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig, wenn das Staffelgeschoss auf maximal 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses beschränkt wird und an allen Seiten abstandsflächenirrelevant zurückspringt.
Auf die Einhaltung der Abstandsflächen ist zu achten.