Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das Bauvorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig, wenn das Staffelgeschoss auf maximal 2/3 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses beschränkt wird und an allen Seiten abstandsflächenirrelevant zurückspringt.

Auf die Einhaltung der Abstandsflächen ist zu achten.