Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stockach-Ost“ wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Errichtung der Schleppgaube, des Erkers (Überschreitung Baugrenze) und der Dachform erteilt.