Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Die Verwaltung wird, vorbehaltlich positiver Stellungnahme der Stadtwerke Traunstein, ermächtigt, die Baugenehmigung zu erteilen, wenn die gesicherte Erschließung nachgewiesen wird.

 

2.     Die für die Erteilung der Baugenehmigung notwendigen Unterlagen sind nachzureichen.

 

3.     Ein Kinderspielplatz (Mindestgröße: 60 m²) ist nachzuweisen.