Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.      Die Ausführung der Regierung von Oberbayern hinsichtlich des Lärmschutzes werden zur Kenntnis genommen. Der Antragsteller hat den Lärmschutz im Rahmen des konkreten Bauvorhabens durch eine entsprechende Grundrissplanung oder technische Vorrichtungen zu gewährleisten.

 

2.      Nachdem eine Änderung der Planung nicht veranlasst ist, beschließt der Stadtrat gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 a BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den

 

Bebauungsplan für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 884/1 und 884/36 der Gemarkung Traunstein an der Kienbergstraße

 

bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der jeweiligen Fassung vom 08.09.2016 als

 

Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.