Sitzung: 26.01.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25
Nach
Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Die Ausführung der Regierung von
Oberbayern hinsichtlich des Lärmschutzes werden zur Kenntnis genommen. Der
Antragsteller hat den Lärmschutz im Rahmen des konkreten Bauvorhabens durch
eine entsprechende Grundrissplanung oder technische Vorrichtungen zu
gewährleisten.
2. Nachdem eine Änderung der Planung
nicht veranlasst ist, beschließt der Stadtrat gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und
13 a BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern den
Bebauungsplan für den Bereich der
Grundstücke Fl.Nr. 884/1 und 884/36 der Gemarkung Traunstein an der
Kienbergstraße
bestehend aus der Planzeichnung und
der Begründung in der jeweiligen Fassung vom 08.09.2016 als
Satzung.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung
abzuschließen.