Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Die Straße „Rosenstraße“ (Länge: 77 m) ist gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) öffentlich zu widmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren durchzuführen.