Sitzung: 23.02.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24
Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Die neue Erschließungsstraße ist auf einer Länge von 226 m als Fortführung der Lessingstraße als Ortsstraße gem. Art. 6 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.
Die beiden Stichstraßen mit der Fl.Nr. 41/9 (Länge: 39 m) und der Fl.Nr. 40/5 (Länge: 45 m) der Gemarkung Haslach sind gem. Art. 6 BayStrWG als Eigentümerweg zu widmen.
Der
Verbindungsweg vom Eichenweg abgehend zur Stichstraße Fl.Nr. 41/9 (Fl.Nrn.
41/14 und 41/17 der Gemarkung Haslach, Länge: 38,50 m) ist gem. Art. 6 BayStrWG
als beschränkt-öffentlicher Weg – „beschränkt für den Fußgängerverkehr“ – zu
widmen.
Das
Wegstück von der Stichstraße Fl.Nr. 40/5 abgehend in den Wald hinein (Fl.Nr.
40/6 der Gemarkung Haslach, Länge: 17 m) ist ebenfalls als
beschränkt-öffentlicher Weg – „beschränkt für den Fußgängerverkehr sowie für
Berechtigte“ – zu widmen.