Sitzung: 23.02.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25
Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Das nördliche Teilstück der Straße „Wimpasinger Straße“ (Länge: 307 m) ist gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) öffentlich zu widmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das formelle Widmungsverfahren durchzuführen.