Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1, §§ 8, 9, 10 und 13 a BauGB, Art. 81 BayBO und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern den

 

Bebauungsplan für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 80 der Gemarkung Haslach an der Waldstraße

 

bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 20.09.2016 mit folgender ergänzender Festsetzung: „An den Gebäudenordseiten der geplanten drei Mehrfamilienhäusern sind schutzbedürftige Wohnräume nach Maßgabe der DIN 4109, die Öffnungen direkt ins Freie aufweisen und vorwiegend dem Schlafen dienen (Schlaf- und Kinderzimmer) unzulässig

 

als Satzung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Amtlichen Bekanntmachung abzuschließen.