Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

1.     Der Stadtrat beschließt folgende

 

Satzung:

 

Satzung über die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 46 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kammer an der Moosstraße.

 

        Die Stadt Traunstein erlässt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:

 

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Die im Planteil umgrenzte Fläche des Grundstückes Fl.Nr. 46 der Gemarkung Kammer wird in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kammer einbezogen.

 

§ 2 Bestandteile der Satzung

 

Die Satzung besteht aus dem Lageplan sowie den nachfolgenden Bestimmungen mit Begründung.

 

§ 3 Baurechtliche Festsetzungen

 

Gemäß § 3 Abs. 5 Satz 3 BauGB werden folgende Festsetzungen getroffen:

 

  • Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung wird auf maximal 150 m² festgesetzt.

 

  • Es dürfen maximal 2 Vollgeschosse errichtet werden.

 

§ 4 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.