Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 6, Anwesend: 25

1.      Nach den Vorberatungen im Finanz- und Hauptausschuss sowie der letzten Stadtratssitzung wird die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 (einschließlich dem Haushaltsplan mit entsprechenden Bestandteilen und Anlagen) beschlossen.

2.      Der Stadtrat beschließt ferner die aus dem Investitionsprogramm entwickelte Finanzplanung. Diese ist der jährlichen Entwicklung anzupassen und fortzuschreiben.

3.      Alle Gewerke beim Projekt Klosterkirche werden nach Einsparpotential untersucht. Das gilt auch für bereits ausgeschriebene Gewerke, soweit vergabe- und förderrechtlich zulässig. Kostengünstigere Ausführungsvarianten werden bevorzugt, beauftragt und umgesetzt. Der Stadtrat erwartet, dass hinsichtlich kostengünstigerer Ausbauvarianten eine sachverständige Stellungnahme des Architekten unverzüglich eingeholt wird (noch vor Baubeginn). Kostengünstiger heißt, dass eine tatsächliche finanzielle Entlastung des Stadthaushalts erfolgt. Es ist mit der Städtebauförderstelle darüber zu verhandeln, inwieweit Fördermittel auch für eine kostengünstigere Ausbauvariante ausgereicht werden. Dementsprechend sind die Haushaltsansätze fortzuschreiben. Am Baubeginn 20. März 2017 wird festgehalten.

4.      Ebenso sind die zu erwartenden späteren Unterhalts- und Betriebskosten eines Kultur- und Veranstaltungszentrums Klosterkirche unverzüglich zu eruieren. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, Angebote über ein geeignetes Nutzungs- und Betreiberkonzept einzuholen (kulturelle und sonstige Ausrichtung für einen optimalen wirtschaftlichen Betrieb) und dem Stadtrat bis zur März-Sitzung 2017 vorzulegen. Außerdem ist dessen Förderfähigkeit zu klären.

5.      Um die Leistungsfähigkeit der Stadt Traunstein auch in Zukunft zu erhalten, werden folgende Einrichtungen auf Möglichkeiten zur Verbesserung der Kostendeckung untersucht: Galerie, Musikschule, Frühlingsfest, Bücherei, Kindertagesstätten, Schwimmbad, Parkeinrichtungen, Christkindlmarkt, Friedhof, Aufzugunterhalt. Die Vergabe und Überantwortung an Dritte ist zu prüfen. In jedem Fall wird eine Festschreibung der Defizit-Beträge, die ab dem Haushaltsjahr 2018 wirksam wird, beschlossen werden. Die Stadtkämmerei wird hierzu Vorschläge machen.

6.      Außerdem sind die Personalkosten einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Bis zum Jahr 2021 sollen die Personalkosten – trotz tariflicher Erhöhung – um 5 % gegenüber dem Haushaltsansatz 2017 sinken. Dies soll nach Möglichkeit durch natürliche Fluktuation sozialverträglich gestaltet werden. Hierzu ist ein Personalentwicklungskonzept vorzulegen.

7.      Inwieweit eine auf privatrechtlicher Grundlage agierenden Wohnungsbaugesellschaft Vorteile brächte, ist darzulegen.