Sitzung: 23.02.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24
Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat:
1. Für den Kanalbau und den Straßenbau wird die Planung bis zur Leistungsphase 3 beauftragt.
2. Die zugehörige Planungsbegleitende Vermessung wird beauftragt.
3. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Kanal- und Straßenbau wird beauftragt
4. Folgende Ingenieurbüros werden mit den o.g. Planungsleistungen beauftragt:
Nr. |
Baumaßnahme |
Ingenieurbüro |
1 |
Heilig-Geist-Straße |
Staller, Traunstein |
2 |
Irlbergstraße |
Sextl, Grabenstätt |
3 |
Pingzauer Straße |
Sextl, Grabenstätt |
4 |
Max-Fürst-Straße |
bsm, Traunwalchen
(Fendt) |
5 |
Schierghoferstraße-Ost |
SAK, Traunstein |
6 |
Sepp-Köstler-Straße |
Ing, Traunreut |
7 |
Einheimischenmodell Traunstorf |
Habl, Traunstein |
5. Erforderliche Gutachten (z.B. Baugrunduntersuchungen) können, wenn erforderlich, im Zuge der Planungsarbeiten beauftragt werden.
6. Die Umsetzung dieser Beschlüsse erfolgt erst nach rechtsaufsichtlicher Genehmigung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2017.