Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.      Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.      Von den Baugrenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

 

3.      Von der Einhaltung der vollständigen Abstandsfläche nach Norden wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO zugelassen.