Sitzung: 23.03.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das beantragte Vorhaben wird unter
Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Von den Baugrenzen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes wird eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Von der Einhaltung der vollständigen
Abstandsfläche nach Norden wird eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO
zugelassen.