Beschluss: Beratungsergebnis

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Anwesend: 8

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtrat beschließt die Änderung von § 3 der Satzung. Dieser erhält nun folgenden neuen Wortlaut:

 

„Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 3 BauGB werden folgenden Festsetzungen getroffen:

 

  • Die zulässige Grundfläche nach § 16 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung wird auf 220 m² festgesetzt.

 

  • Es dürfen maximal zwei Vollgeschosse errichtet werden.“

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Verfahren zur Änderung der Satzung mit einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.