Sitzung: 28.03.2017 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Der Finanzausschuss
genehmigt - unter Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltes 2017 - die Gewährung
der Zuschüsse entsprechend vorstehender Zusammenstellung. Die Miet-/
Pachtzuschüsse, welche bereits in den jeweiligen Einzelverträgen zugesichert
wurden, sind nur zur Information dargestellt.
Mit der Versendung der Zuschüsse werden die Vereine darauf hingewiesen, dass Barzuschüsse ab dem Jahr 2018 nur noch auf Antrag und unter Vorlage eines formlosen Verwendungsnachweises ausbezahlt werden können.