Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der Finanzausschuss genehmigt - unter Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltes 2017 - die Gewährung der Zuschüsse entsprechend vorstehender Zusammenstellung. Die Miet-/ Pachtzuschüsse, welche bereits in den jeweiligen Einzelverträgen zugesichert wurden, sind nur zur Information dargestellt.

Mit der Versendung der Zuschüsse werden die Vereine darauf hingewiesen, dass Barzuschüsse ab dem Jahr 2018 nur noch auf Antrag und unter Vorlage eines formlosen Verwendungsnachweises ausbezahlt werden können.