Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und stellt fest, dass die daraus resultierenden Änderungen bereits im vorliegenden Bebauungsplanentwurf eingearbeitet wurden. Der Stadtrat billigt diesen Bebauungsplanentwurf des Ingenieurbüros Staller in der vorliegenden Planfassung vom 13.02.2017 einschließlich der dazugehörigen Begründung. Auf der Grundlage dieses Bebauungsplanentwurfes ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.