Sitzung: 30.03.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Anwesend: 22
Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Änderung von § 3 der Satzung. Dieser erhält nun folgenden neuen Wortlaut:
„Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 3 BauGB werden folgenden Festsetzungen getroffen:
- Die zulässige Grundfläche nach § 16 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung wird auf 220 m² festgesetzt.
- Es dürfen maximal zwei Vollgeschosse errichtet werden.“
Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Verfahren zur Änderung der Satzung mit einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.