Nachtrag: 17.07.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Von der Einhaltung der vollständigen Abstandsflächen an den Giebelseiten wird für die geplante Dacherhöhung (Wärmedämmmaßnahme) eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO gestattet.