Nachtrag: 17.07.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Die Genehmigung des beantragten Vorhabens wird vorbehaltlich der Stellungnahme der Kreisstraßenverwaltung in Aussicht gestellt.

 

2.     Im Genehmigungsverfahren sind insbesondere auch die Abstandsflächen nachzuweisen und es ist eine Nachbarbeteiligung durchzuführen.