Nachtrag: 17.07.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Das Vorhaben wird unter Einhaltung der üblichen Auflagen und vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes genehmigt.

Hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen zum städtischen Grundstück wird eine Abweichung gemäß Art. 63 BayBO erteilt.

 

Vor Auslauf der Baugenehmigung ist der notwendige notarielle Vertrag hinsichtlich des Grunderwerbs aus dem städtischen Grundstück noch abzuschließen.