Nachtrag: 17.07.2013
Sitzung: 25.07.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23
Nach
Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
01. Das Vorhaben wird unter Einhaltung der
Auflagen des Stadtbauamtes befristet für den Zeitraum von zwei Jahren genehmigt.
02. Hinsichtlich der Überschreitung der
Abstandsflächen wird für die Südseite eine Abweichung nach Art. 63 BayBO
erteilt. Der entsprechende Antrag ist noch nachzureichen.
Für die Überschreitung der
Abstandsfläche nach Westen auf das städtische Grundstück Fl.Nr. 316/7 der
Gemarkung Traunstein ist noch eine Abstandsflächenübernahmeerklärung
einzureichen.
03. Die Genehmigung beinhaltet, vorbehaltlich der
noch nicht vorliegenden formellen Zustimmung des Landesamtes für Denkmalpflege,
auch die Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz.
04. Der Brandschutznachweis wird durch die Stadt als Untere Bauaufsichtsbehörde geprüft, entsprechende Unterlagen sind ebenfalls noch einzureichen.