Nachtrag: 17.07.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

01.   Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes befristet für den Zeitraum von zwei Jahren genehmigt.

 

02.   Hinsichtlich der Überschreitung der Abstandsflächen wird für die Südseite eine Abweichung nach Art. 63 BayBO erteilt. Der entsprechende Antrag ist noch nachzureichen.

        Für die Überschreitung der Abstandsfläche nach Westen auf das städtische Grundstück Fl.Nr. 316/7 der Gemarkung Traunstein ist noch eine Abstandsflächenübernahmeerklärung einzureichen.

 

03.   Die Genehmigung beinhaltet, vorbehaltlich der noch nicht vorliegenden formellen Zustimmung des Landesamtes für Denkmalpflege, auch die Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz.

 

04.   Der Brandschutznachweis wird durch die Stadt als Untere Bauaufsichtsbehörde geprüft, entsprechende Unterlagen sind ebenfalls noch einzureichen.