Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird im Hinblick auf die Privilegierung für Energieeinsparungsmaßnahmen (§ 248 BauGB) unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Die zusätzlich erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen.

 

3.     Den Nachbarn, deren Unterschriften fehlen, ist ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.