Sitzung: 04.05.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Die Genehmigung für die überarbeitete Planung wird in Aussicht gestellt, wenn im Genehmigungsverfahren nachgewiesen wird, dass die Grenzbebauung einschließlich der Gartenhütte maximal 15,00 m Länge nicht überschreitet.
Außerdem ist eine Wandhöhe von 3,00 m zum natürlichen Gelände auf dem Baugrundstück einzuhalten.
2. Dem Nachbarn ist ein Abdruck der Genehmigung wegen der fehlenden Unterschrift zuzustellen.