Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Dem Vorbescheidsantrag kann – vorbehaltlich positiver Stellungnahmen der Fachstellen - aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden, wenn die Voraussetzungen des Art. 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB erfüllt werden.

 

Die neuen Nutzungen müssen sich gebietsverträglich in die Umgebung einfügen.

 

Eine Verpflichtungserklärung für die aufgegebene Nutzung ist im späteren Baugenehmigungsverfahren vorzulegen; ebenso wie ein Nachweis über die Anzahl der Wohneinheiten, bei einer Nutzungsänderung zu Wohnzwecken.

 

Für die einzelnen gewerblichen Nutzungen ist im Baugenehmigungsverfahren eine inhaltlich aussagekräftige Betriebsbeschreibung vorzulegen. Die Nachforderung eines schallschutztechnischen Gutachtens bleibt vorbehalten.