Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Dem Vorbescheidsantrag wird – vorbehaltlich positiver Stellungnahme der Stadtwerke - im Hinblick auf Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der überbauten Grundstücksfläche zustimmt. Die ordnungsgemäße Erschließung muss gesichert sein und ist im späteren Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.

 

Gegen den Abriss des bestehenden Gebäudes bestehen keine Einwände.

 

Die Bauausführung als Flachdach ist zulässig.