Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9

1.     Dem Vorhaben kann aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden, wenn die Nutzung der Gewerbeflächen einen gebietsverträglichen Charakter aufweist.

 

2.     Die Einhaltung der Sichtdreiecke nach RASt ist zu berücksichtigen.

 

3.     Abstandsflächenüberschreitungen sind im späteren Baugenehmigungsverfahren zu beantragen und ausreichend zu begründen.