Sitzung: 11.05.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20
Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.