Sitzung: 18.05.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Dem beantragten Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung zugestimmt.
Der Befreiung von der Festsetzung Nr. 12 im Bebauungsplan „Axdorfer Feld“ wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Errichtung einer Dachgaube ebenfalls zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan hinsichtlich des Änderungsbedarfs zu überprüfen.