Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Dem beantragten Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung zugestimmt.

Der Befreiung von der Festsetzung Nr. 12 im Bebauungsplan „Axdorfer Feld“ wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Errichtung einer Dachgaube ebenfalls zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan hinsichtlich des Änderungsbedarfs zu überprüfen.