Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Für den Stellplatzbedarf sind eine grundbuchrechtliche Sicherung sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.

 

3.     Der Bauherr hat sich vor Baubeginn mit den Stadtwerken Traunstein bzgl. der Durchführung besonderer Schutzmaßnahmen oder Verlegung der Anschlussleitungen der Sparte Strom abzusprechen.

 

4.     Die Nachbarunterschriften der Eigentümer des Anwesens auf dem Grundstück Fl.Nr. 802/32 der Gemarkung Traunstein sind nachzureichen.