Sitzung: 18.05.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9, Anwesend: 9
Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberhaid“ wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Dachterrassenüberdachung (hier: Festsetzung Nr. 1.1) erteilt.