Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9, Anwesend: 9

Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberhaid“ wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Dachterrassenüberdachung (hier: Festsetzung Nr. 1.1) erteilt.