Sitzung: 24.05.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22
Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat:
1.
Mit den Grundstückseigentümern der in Kotzing
nur mit einer Druckentwässerung an die öffentliche Entwässerungsanlage
anschließbaren Grundstücke ist eine Sondervereinbarung nach § 7 EWS abzuschließen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine
entsprechend Sondervereinbarung für die Abwasserentsorgung der Grundstücke mit
den Flurnummern 441/0, 445/0, 446/0 438/0, 439/0, alle Gemarkung Wolkersdorf,
zum Anschluss an die städtische Entwässerungsanlage mittels Druckentwässerung
auszuarbeiten.
3.
Der Oberbürgermieter wird ermächtigt diese
unter Ziffer 2 aufgeführte Sondervereinbarung abzuschließen.