Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Nach Vorberatung im Finanzausschuss beschließt der Stadtrat:

 

1.      Mit den Grundstückseigentümern der in Kotzing nur mit einer Druckentwässerung an die öffentliche Entwässerungsanlage anschließbaren Grundstücke ist eine Sondervereinbarung nach § 7 EWS abzuschließen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechend Sondervereinbarung für die Abwasserentsorgung der Grundstücke mit den Flurnummern 441/0, 445/0, 446/0 438/0, 439/0, alle Gemarkung Wolkersdorf, zum Anschluss an die städtische Entwässerungsanlage mittels Druckentwässerung auszuarbeiten.

3.      Der Oberbürgermieter wird ermächtigt diese unter Ziffer 2 aufgeführte Sondervereinbarung abzuschließen.