Beschluss: Beratungsergebnis

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Nach Vorberatung im Kultur- und Sportausschuss empfiehlt der Finanzausschuss dem Stadtrat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zuschüsse für den Erhalt von Denkmälern werden auf Antrag gewährt, wenn die Untere Denkmalbehörde geprüft hat, ob das Objekt in der Denkmalliste eingetragen ist, die Maßnahme nachweislich mit dem Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) abgestimmt ist und der denkmalpflegerische Mehraufwand vom BLfD festgestellt wurde.

 

Eine Zuschusserhöhung nach Bewilligung ist auch bei Kostensteigerung nicht möglich. Dagegen erfolgt bei Unterschreitung der Gesamtkosten von mehr als 5 Prozent eine entsprechende Kürzung der Zuwendung.

 

Die Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung sind einzuholen. Wenn diese gegeben ist, werden nur Nettokosten anerkannt.

 

Künftig gelten folgende Fördersätze:

 

  1. Städtischer Zuschuss an Privatpersonen -  10 Prozent
  2. Städtischer Zuschuss im sakralen Bereich – 6 Prozent

 

Sollte der Zuschuss für den denkmalpflegerischen Mehraufwand die 100.000-Euro-Grenze überschreiten, so ist eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen.

 

Für den Erwerb von Denkmälern und bei Transferierungen von Denkmälern wird kein Zuschuss gewährt.

 

Für die Bewilligungen im Einzelfall gelten die üblichen Zuständigkeitsregelungen der Stadt Traunstein.