Sitzung: 29.06.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 5, Anwesend: 23
Nach Vorberatung im Planungsausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt folgende
Satzung:
Satzung über die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr.
46 in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kammer an der Moosstraße.
Die Stadt Traunstein erlässt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:
§ 1 Räumlicher
Geltungsbereich
Die im Planteil umgrenzte Fläche des Grundstückes Fl.Nr. 46 der Gemarkung Kammer wird in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kammer einbezogen.
§ 2
Bestandteile der Satzung
Die Satzung besteht aus dem Lageplan sowie den nachfolgenden Bestimmungen mit Begründung.
§ 3
Baurechtliche Festsetzungen
Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB werden folgende Festsetzungen getroffen:
- Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung wird auf maximal 220 m² festgesetzt.
- Es dürfen maximal 2 Vollgeschosse errichtet werden.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.