Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Abstimmungsergebnis:

anwesend:  8      dafür:  8     dagegen:  0

 

1.         Das gesamte Baugrundstück wird aufgrund seiner topografischen Lage (beide Häuser liegen auf dem Niveau der Bebauung an der Haslacher Straße) durch die Bebauung auf dem Nachbargrundstück Kolpingstraße 1 – 7 geprägt.

 

Abstimmungsergebnis:

anwesend:  8      dafür:  8     dagegen:  0

 

2.         Der Bauausschuss ist nach wie vor der Meinung, dass sich Haus 1 an der Haslacher Straße hinsichtlich der Geschossigkeit, der Ausnutzung der Grundstücksbreite wie alle Gebäude entlang der Haslacher Straße und bezüglich der Gebäudehöhe (insbesondere die westlichen Nachbargebäude weisen sehr hohe Firsthöhen auf, ebenso wie das derzeitige Bestandsgebäude auf dem Baugrundstück) in die Umgebungsbebauung einfügt und keine städtebaulichen Spannungen auslöst. Haus 1 wird mit der Auflage genehmigt, dass entlang der an der östlichen Grundstücksgrenze gelegenen Zuwegung zum Haus 2 eine komplette Eingrünung der sichtbaren Tiefgaragen- bzw. Untergeschosswand durch Büsche bzw. Wandbegrünung zu erfolgen hat.

 

Abstimmungsergebnis:

anwesend:  8      dafür:  6     dagegen:  2

 

3.         Der Bauausschuss hält auch bezüglich des Hauses 2 eine Einfügung für gegeben aus folgenden Gründen:

 

-           Das Baugrundstück wird bezüglich der Grundfläche des Baukörpers maßgeblich durch die Bebauung auf dem westlichen Nachbargrundstück Kolpingstraße 1 – 7 geprägt.

 

-           Drei Vollgeschosse an dieser Stelle sind zulässig, da dieses Gebäude auf dem gleichen Niveau wie Haus 1 an der Haslacher Straße steht und deshalb eine Abstufung von vier auf drei Vollgeschosse hin zur niedrigeren Bebauung auf dem Niveau der Wartbergfeldstraße erfolgt. Selbst bei der dreigeschossigen Bebauung ragt dieses Gebäude aufgrund der topografischen Lage nicht über das zweigeschossige westliche Nachbargebäude auf dem Grundstück Kolpingstraße 1 – 7 hinaus, sondern bleibt deutlich hinter dieser Höhenentwicklung zurück.

 

-           Aufgrund der nach Süden hin vorgenommenen doppelten Abstufung und der Terrassierung des Gebäudes wird Haus 2 von Süden her von dem Niveau Wartbergfeldstraße als lediglich zweigeschossige Bebauung wahrgenommen.

 

            Haus 2 wird genehmigt mit der Auflage, dass die in den Bauplänen ersichtliche Anböschung und Eingrünung des südöstlich gelegenen Untergeschosses wie dargestellt erfolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

anwesend:  8      dafür:  6     dagegen:  2

 

4.         Der Bauausschuss ist der Ansicht, dass durch die beantragte Bebauung keine städtebaulichen Spannungen ausgelöst werden.