Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.

 

2.     Für die Dachgaube wird eine Befreiung vom rechtsgültigen Bebauungsplan „Karl-Merkenschlager-Straße“ gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.