Sitzung: 19.09.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das Vorhaben wird unter Einhaltung der
Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.
2. Für die Dachgaube wird eine Befreiung vom
rechtsgültigen Bebauungsplan „Karl-Merkenschlager-Straße“ gemäß Art. 63 Abs. 2
BayBO i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.