Sitzung: 19.09.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das Vorhaben wird unter Einhaltung der
Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.
2. Für die Überschreitung der Baugrenze wird
eine Befreiung vom rechtsgültigen Bebauungsplan „Haslacher Feld“ gemäß Art. 63
Abs. 2 BayBO i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Durch die Baumaßnahme gehen sieben
Stellplätze verloren. Diese hat der Bauherr vor Erteilung der Genehmigung noch
nachzuweisen oder ggf. abzulösen.