Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.

 

2.     Für die Überschreitung der Baugrenze wird eine Befreiung vom rechtsgültigen Bebauungsplan „Haslacher Feld“ gemäß Art. 63 Abs. 2 BayBO i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

 

3.    Durch die Baumaßnahme gehen sieben Stellplätze verloren. Diese hat der Bauherr vor Erteilung der Genehmigung noch nachzuweisen oder ggf. abzulösen.