Sitzung: 20.07.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Falle einer positiven Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes, das Vorhaben unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung zu genehmigen.
Außerdem wird einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 78 Abs. 3 WHG zugestimmt.