Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Falle einer positiven Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes, das Vorhaben unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung zu genehmigen.

 

Außerdem wird einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 78 Abs. 3 WHG zugestimmt.