Sitzung: 20.07.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Die beantragte Abweichung von der Einhaltung der vollständigen Abstandsfläche für die Terrassenüberdachung wird gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO gestattet.