Sitzung: 19.09.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das Vorhaben wird unter Einhaltung der
Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.
2. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist für
die gesicherte Erschließung über das Grundstück Fl.Nr. 788/28 noch eine
Grunddienstbarkeit zugunsten des Grundstückes und der Stadt Traunstein
vorzulegen.
3. Nach der Garagenstellplatzverordnung kann
der nachgewiesene Stellplatz nicht angefahren werden. Diesbezüglich ist der
Stellplatz an anderer Stelle noch nachzuweisen oder ggf. abzulösen.