Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.

 

2.     Vor Erteilung der Baugenehmigung ist für die gesicherte Erschließung über das Grundstück Fl.Nr. 788/28 noch eine Grunddienstbarkeit zugunsten des Grundstückes und der Stadt Traunstein vorzulegen.

 

3.     Nach der Garagenstellplatzverordnung kann der nachgewiesene Stellplatz nicht angefahren werden. Diesbezüglich ist der Stellplatz an anderer Stelle noch nachzuweisen oder ggf. abzulösen.