Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Das beantragte Vorhaben wird unter Berücksichtigung der im Schreiben vom 08.07.2017 genannten Änderungen als planungsrechtlich zulässig angesehen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Vorlage entsprechend geänderter Pläne die Genehmigung zu erteilen.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der internen Abstandsflächen wird entsprechend der vorgelegten Begründung eine Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 1 BayBO zugelassen. Eine weitere Abweichung wird hinsichtlich der Überschreitung der Abstandsflächen nach Süden (Schierghoferstraße) durch den Bauteil 2 zugelassen, da diese unter Berücksichtigung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Weitere Abweichungen von der Einhaltung der Abstandsflächen werden nicht zugelassen.