Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.

 

2.     Hinsichtlich der Abweichung von der festgesetzten Höhenlage um 0,30 m wird eine Befreiung vom Bebauungsplan gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

 

3.     Entlang der öffentlichen Verkehrsfläche ist ein zusätzlicher Baum im Einvernehmen mit dem Hochbauamt zu pflanzen.