Sitzung: 20.07.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
1. Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen der Verwaltung genehmigt.
2. Hinsichtlich der Abweichung von der festgesetzten Höhenlage um 0,30 m wird eine Befreiung vom Bebauungsplan gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
3. Entlang der öffentlichen Verkehrsfläche ist ein zusätzlicher Baum im Einvernehmen mit dem Hochbauamt zu pflanzen.