Sitzung: 19.09.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das beantragte Vorhaben wird unter
Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.
2. Die Baustelleneinrichtung hat im Benehmen
mit der Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt Traunstein zu erfolgen.
3. Bis zum Baubeginn sind für die
Standsicherheit und den Brandschutz die erforderlichen Prüfbescheinigungen der
privaten Prüfsachverständigen vorzulegen.