Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.

 

2.     Die Baustelleneinrichtung hat im Benehmen mit der Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt Traunstein zu erfolgen.

 

3.     Bis zum Baubeginn sind für die Standsicherheit und den Brandschutz die erforderlichen Prüfbescheinigungen der privaten Prüfsachverständigen vorzulegen.