Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

1.     Das beantragte Vorhaben wird unter Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.

 

2.     Bezüglich der Carporterweiterung wird eine Befreiung vom Bebauungsplan gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.

 

3.     Den Nachbarn, deren Unterschrift auf den Bauplänen fehlt, ist ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.