Sitzung: 19.09.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
1. Das beantragte Vorhaben wird unter
Einhaltung der Auflagen des Stadtbauamtes genehmigt.
2. Bezüglich der Carporterweiterung wird eine
Befreiung vom Bebauungsplan gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt, da die Grundzüge
der Planung nicht berührt sind.
3. Den Nachbarn, deren Unterschrift auf den Bauplänen fehlt, ist ein Abdruck der Genehmigung zuzustellen.