Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Nach Vorberatung im Hauptausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Unter Beachtung der im Wasserrechtsbescheid vom 26.09.2016 unter Punkt 1.2.3.1 Personal enthaltenen Festlegung, dass für den Betrieb, die Überwachung und die Unterhaltung der Anlage 10 Beschäftigte mit ganzer Stelle erforderlich sind, ist die zehnte Stelle zu schaffen, die Besetzung im August 2017 auszuschreiben und im Ergebnis der Ausschreibung  mit einem Facharbeiter für den Kläranlagenbetrieb zu besetzen.

Die dafür erforderlichen Personalkosten sind im Nachtragshaushalt 2017 und in den Haushalten der Folgejahre einzustellen.