Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 5, Anwesend: 24

Der Stadtrat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss und Kenntnisnahme der Verbandssatzung (VS) und dem Vereinbarungsmuster, die städtischen Aufgaben/Befugnisse gem. § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 VS per Zweckvereinbarung für 1 Jahr (ab Wirksamwerden der Zweckvereinbarung) im Umfang des § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b + d (zulässige Geschwindigkeit, einschl. Bußgeldstelle) auf den Zweckverband „kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ mit Sitz in Töging zu übertragen.