Sitzung: 28.09.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 5, Anwesend: 24
Der Stadtrat
beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss und Kenntnisnahme der
Verbandssatzung (VS) und dem Vereinbarungsmuster, die städtischen
Aufgaben/Befugnisse gem. § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung zur Verfolgung
und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz auf der
Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 VS per Zweckvereinbarung für 1 Jahr (ab
Wirksamwerden der Zweckvereinbarung) im Umfang des § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe
b + d (zulässige Geschwindigkeit, einschl. Bußgeldstelle) auf den Zweckverband
„kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ mit Sitz in Töging
zu übertragen.