Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Nach Vorberatung im Bauausschuss fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der mit Eintragungsverfügung der ehemaligen Gemeinde Kammer vom 01.08.1961 gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg (Fl.Nr. 355 und eine Teilfläche aus Fl.Nr. 227/1 der Gemarkung Kammer) soll auf einer Teilstrecke abgehend von der Sportplatzstraße bis zum Auftreffen auf die Zufahrtsstraße zum Grundstück Fl.Nr. 367/10 der Gemarkung Kammer gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen werden. Eventuell vorhandene Leitungsrechte sind sicherzustellen.

Die Widmung auf der Restrecke südlich von der Kreisstraße abgehend nach Osten bis zum Auftreffen auf das Grundstück Fl.Nr. 363 der Gemarkung Kammer mit einer Länge von 69 m bleibt bestehen.

Die Absicht der Einziehung der Teilstrecke ist ortsüblich bekannt zu machen.