Sitzung: 19.10.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Die Errichtung von 7 Garagen ist entsprechend der vorgelegten Antragsunterlagen planungsrechtlich zulässig. Hinsichtlich der Überschreitung der internen Abstandsflächen wird eine Abweichung gemäß Art. 63 BayBO zugelassen.